Artikel 13 und der Disstrack

Artikel 13 schafft es sogar in einen Diss-Track

Auch wir sind gegen Artikel 13 und das mögliche Ende von YouTubern und Streamern!


Die geplante EU-Urheberrechtsreform (besser bekannt als Artikel 13) steht kurz vor der Umsetzung. Natürlich sind auch wir strikt dagegen… 

Worum geht’s? Kurz gesagt:

Die EU-Kommission möchte Urheberrechtsverletzungen, die auf Online-Plattformen stattfinden, verhindern und Urheberrechte besser schützen.

Plattformen (YouTube, Facebook und Co.) sollen in die Haftung genommen werden. Das bedeutet, wenn ein User Werke (Bilder, Musik, Videos, Texte, …) von Urhebern ohne deren Einwilligung hochlädt, kann die Plattform wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht verklagt werden.

Diss-Track gegen Artikel 13

Auf deutscher Seite hat das verhasste Gesetz, das kurz vor der Umsetzung steht, ein Gesicht bzw. einen Namen bekommen: Axel Voss (CDU) hat eineinhalb Jahre im Europaparlament über die Umsetzung verhandelt und bewiesen, wie wenig technischen Sachverstand ein Politiker dafür mitbringen muss. Sven Schulze (ebenfalls CDU) stellte eine Google-Verschwörungstheorie in den Raum. Laut ihm stammten alle kritischen Mails zufällig von Gmail-Adressen. Er behauptete, die „fake-Aktion“ stamme von Google.

Dieses böse Google aber auch… 😡 [/Sarkasmus off]

Kaum ein YouTuber oder Twitter-User mit Rang und Namen hat sich nicht gegen Artikel 13 oder gegen Axel Voss positioniert. Unser HI-TECH-Partner Rapportagen hat erst vor kurzem einen Diss-Track auf YouTube veröffentlicht:

Rapportagens Diss-Track gegen Axel Voss und den Artikel 13

Und auch Firegoden hat hier eine klare Meinung zur der Thematik:

Content-ID ist kein 100 %iger Schutz

Schon jetzt haben YouTube und auch Facebook ein Verfahren im Einsatz, das bereits vor dem Upload eines urheberrechtlich geschützten Videos oder eines Musikstücks solche Verstöße verhindern soll: „Content-ID“. Die Technologie dahinter umfasst eine riesige Datenbank geschützter Filme und Musik von Filmstudios, Verleihern und Musiklabels („Content-Industrie“). Wenn nun auf YouTube ein Video oder ein Song hochgeladen wird, wird das Werk mit den in der Datenbank hinterlegten Werken abgeglichen. Gibt es eine Übereinstimmung, dann verhindert YouTube die öffentliche Verbreitung des Werkes. Technisch funktioniert das zwar, aber nicht zufriedenstellend. Manchmal greift der Filter nicht bei geschützten Werken. Und oft werden auch die eigenen Werke als Verstoß erkannt und die Seite verweigert die Veröffentlichung. Besonders der Facebook-Algorithmus ist bei angeblicher Nacktheit schon jetzt übermäßig penibel. Sollte der Entwurf nun so umgesetzt werden, dass die Plattform für die Verstöße der User in die Haftung genommen werden sollen, dann ist selbst eine 99 %ige Sicherheit von Content-ID viel zu riskant für die Plattform. Auch Google bzw. YouTube ist das wohl zu gefährlich.

Jeder aktive Nutzer ist Urheber

Eine Plattform wie YouTube (so wie beinahe jedes soziale Medium) lebt von den Inhalten, die von Nutzern generiert werden. Und da wird’s heikel. Denn im Grunde sind wir alle Urheber. JEDER, der einen Text irgendwo im Internet postet oder jeder Instagram-Nutzer, der ein Foto aus dem Urlaub hochlädt, ist Urheber – wenn die „Schöpfungshöhe hoch genug“, also es ein eigenes individuelles oder originelles Werk ist! Was so viel heißt, als dass grundsätzlich jeder Nutzer/jeder Urheber die Plattform, auf der sein Werk verwendet wird, klagen könnte. Das würde das Aus für LetsPlays auf YouTube und Twitch-Gaming-Streams aber auch für Re-Posts, Re-Tweets und Memes bedeuten. Die Plattformen müssten nämlich mit jedem Nutzer, wenn diese Inhalte bereitstellen, separate Lizenzvereinbarungen abschließen und jedes Posting, jedes Foto, jede Instagram Story auf ein mögliches bestehendes Urheberrecht überprüfen – was einfach nicht umsetzbar ist. Auch würden die Upload-Filter keine Karikaturen oder Satire erkennen und die Inhalte somit blocken.

Artikel 13 wäre das Aus für Re-Posts und Memes

Die Umsetzung von Artikel 13 mit geplanten verschärften Inhaltsüberprüfungs-Technologien würde also dazu führen, dass das Web 2.0, so wie wir es kennen und lieben gelernt haben, aufhören würde, zu existieren. YouTube könnte sich dazu gezwungen sehen, seinen Dienst stark einzuschränken und „kleinen“ oder neuen YouTubern die Möglichkeit zum Upload von Videos verwehren. Vielleicht gibt es eine Handvoll größerer Channels, die eine Einzelvereinbarung oder Lizenz erhalten, weiter Inhalte verbreiten zu dürfen. Im schlimmsten Fall (wenn auch unwahrscheinlich) könnte sich YouTube völlig aus Europa zurückziehen. Aber nicht nur YouTube in seiner ursprünglichen Form wäre somit Geschichte. Ebenso hart könnte es Facebook, Instagram und Twitter treffen.

So gravierende Änderungen bedeuten auch eine Gefahr für die Meinungsfreiheit. Denn Uploadfilter könnten auch als Zensurmaßnahme eingesetzt werden, wie von vielen Seiten befürchtet wird. Unliebsame Meinungen oder das Ankündigen von Demonstrationen, wie die von safetheinterne.info in den nächsten Tagen könnten vielleicht schwieriger oder sogar überhaupt nicht mehr verbreitet werden.

Hier die geplanten Kundgebungen ab heute und die der kommenden Tage:

Europäische Nutzer, wehrt euch!

Proteste in Köln und Berlin machten es vor, jetzt soll aber die ganze europäische Politik den Unmut der europäischen Internetuser spüren. Vielleicht führt das dazu, dass die Umsetzung in letzter Sekunde doch noch verhindert wird. Deshalb findet am 23. März, also ca. 1 Woche vor der Abstimmung zur Umsetzung von Artikel 13 ein europaweiter Protesttag statt. Wenn in eurer Nähe auch eine Kundgebung geplant ist, dann beteiligt euch und zeigt, was ihr von dem Gesetz haltet.

Denn Artikel 13 in dieser Form wäre das Ende des freien Internets wie wir es kennen und muss mit allen Mitteln verhindert werden, wenn wir es erhalten wollen!