AGB Lieferanten

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Allgemeine Geschäftsbedingungen von HI-TECH for Gamers GmbH
(nur für den Einkauf von Produkten, Lieferungen und Leistungen)

Art. 1 Geltungsbereich

Die HI-TECH for Gamers GmbH bezieht ihre Lieferungen und Leistungen ausschließlich von Unternehmern (kurz: Lieferanten). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils aktuellen Fassung wie veröffentlicht auf unserer Webseite gelten für sämtliche Verträge, die HI-TECH for Gamers als Käufer oder Besteller von Lieferungen und Leistungen abschließt. Mit Annahme der Bestellung erkennt der Lieferant die Gültigkeit dieser AGB an. Die Gültigkeit etwaiger AGBs des Lieferanten wird ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Lieferanten, jeweils in der aktuellen Version wie veröffentlicht auf www.hi-tech.at

Art. 2 Angebote & Preise

Alle Angebote von Lieferanten erfolgen unentgeltlich. Vereinbarte Preise sind Festpreise und schließen Nachforderungen des Lieferanten aus. Die Kosten für Verpackung und Transport bis zum Bestimmungsort sind in den Preisen enthalten.

Art. 3 Bestellungen

Bestellungen bedürfen der Schriftform und sind vom Lieferanten unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Mündliche Bestellungen, Änderungen, oder Ergänzungen von Bestellungen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von HI-TECH for Gamers bestätigt werden. Die Schriftform ist auch per Fax und E-Mail gewahrt. Leistungsbeschreibungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und Verbrauchsangaben, Rohstoff-und Produktspezifikationen des Lieferanten sind verbindlich und beschreiben die vereinbarte Beschaffenheit.

Art. 4 Subunternehmer

Die Einschaltung von Subunternehmern bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von HI-TECH for Gamers. Subunternehmer sind im Angebot zu benennen. Es sind Angaben über den jeweiligen Liefer- und Leistungsumfang der Subunternehmer zu machen. Der Lieferant hat den Subunternehmern bezüglich der von ihnen übernommenen Aufgaben alle Verpflichtungen aufzuerlegen und deren Einhaltung sicherzustellen, die er gegenüber HI-TECH for Gamers übernommen hat. Der Lieferant darf seine Subunternehmer nicht daran hindern, mit HI-TECH for Gamers Verträge über andere Lieferungen/Leistungen abzuschließen.

Art. 5 Lieferung

Lieferungen müssen in Ausführung, Umfang und Einteilung den getroffenen Vereinbarungen entsprechen, sowie termin- und fristgerecht und mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung am Sitz von HI-TECH for Gamers übergeben werden. Sofern nicht abweichend vereinbart, werden Lieferungen nur während der Geschäftszeiten von HI-TECH for Gamers angenommen.

Der Lieferant hat jeder Lieferung Lieferscheine mit detaillierter Angabe des Inhalts sowie vollständiger Bestellkennzeichnung beizufügen, sowie ein Ursprungszertifikat über die Herkunft der Ware vorzulegen oder diese mit einer Warenverkehrsbescheinigung zu versehen, wenn sie unter ein Präferenzabkommen fällt und autonome Präferenzmaßnahmen erfolgen. Soweit ein Import der Ware von Anmeldungen abhängt, hat der Lieferant die notwendigen Voraussetzungen und Maßnahmen zu ergreifen.

Als Verpackung dürfen nur umweltfreundliche und gesundheitlich unbedenkliche Verpackungsmaterialien zum Einsatz gelangen. Die Waren sind so zu verpacken, dass Transportschäden vermieden werden.

Die Waren sind so zu befördern, dass Schäden oder ein Verderb auf dem Transportweg vermieden werden. Öffentlich rechtliche Bestimmungen oder individuell getroffene Vereinbarungen über den Versand sind einzuhalten.

Sofern zu liefernde Waren nach besonderen nationalen oder internationalen Versandvorschriften gekennzeichnet oder verpackt werden müssen, hat der Lieferant dies auch ohne ausdrückliche Aufforderung vorzunehmen.

Der Lieferant verpflichtet sich, bei der Belieferung sämtliche gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen und sonstige rechtliche Vorschriften einzuhalten.

Art. 6 Teil- oder Mehrlieferungen

Teillieferungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von HI-TECH for Gamers. Auf dem Lieferschein ist in solchen Fällen die ausstehende Restmenge aufzuführen. Nimmt HI-TECH for Gamers Teillieferungen auch ohne vorherige Zustimmung entgegen, begründet dies keine vorzeitige Fälligkeit von Zahlungspflichten und kein Einverständnis in die Übernahme zusätzlicher Transportkosten.

HI-TECH for Gamers behält sich vor, Mehr- oder Minderlieferungen in Einzelfällen anzuerkennen. Kommt es ohne vorherige schriftliche Zustimmung zu Mehrlieferungen, ist HI-TECH for Gamers berechtigt, die Annahme der kompletten Lieferung zu verweigern.

Soweit eine Trennung der Mengen nicht zumutbar oder praktisch nicht möglich ist, ist HI-TECH for Gamers berechtigt, Mehrlieferungen auf Kosten des Lieferanten einzulagern oder an ihn auf seine Kosten und Gefahr zurückzusenden.

Art. 7 Fristen und Termine

Maßgeblich für die Einhaltung vereinbarter Fristen und Termine ist der Zeitpunkt des Eingangs der mangelfreien Ware am Bestimmungsort und Übernahme durch HI-TECH for Gamers.

Sobald der Lieferant erkennt, dass er vereinbarte Fristen und Termine voraussichtlich nicht oder nicht zur Gänze einhalten kann, hat er HI-TECH for Gamers unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung zu verständigen. Eine solche Verständigung entbindet den Lieferanten jedoch nicht von seinen Vertragspflichten und HI-TECH for Gamers stehen uneingeschränkt alle Rechtsbehelfe wegen Verzuges zu.

Art. 8 Gewährleistung

HI-TECH for Gamers ist berechtigt, vom Lieferanten wahlweise Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu verlangen. In diesem Fall ist der Lieferant verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung und/oder Ersatzlieferung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Das Recht auf Schadenersatz, insbesondere auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung, bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Erfolgt bei einer mangelhaften Lieferung trotz Nachfristsetzung durch HI-TECH for Gamers vom Lieferanten keine vollständige Erfüllung des Vertrages (z. B. Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung), ist HI-TECH for Gamers berechtigt, gattungsgleiche Waren auf Kosten und Gefahr des Lieferanten von einem Dritten zu beziehen. Die gesetzlichen Rechte auf Preisminderung und Vertragsrücktritt steht HI-TECH for Gamers wahlweise ebenfalls zu. Diesfalls besteht ebenfalls volle Schadenersatzpflicht des Lieferanten.

Mängelansprüche stehen HI-TECH for Gamers uneingeschränkt auch dann zu, wenn HI-TECH for Gamers der Mangel bei Vertragsschluss infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist.

Art. 9 Reklamationen

HI-TECH for Gamers kommt seiner gesetzlichen Rügepflicht rechtzeitig nach, wenn die Mängelrüge innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung erfolgt. Dies gilt jedoch nur für Mängel, die äußerlich erkennbar sind. Versteckte Mängel können von HI-TECH for Gamers innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung gerügt werden.

Der Lieferant ist bei von HI-TECH for Gamers bemängelten und nicht angenommenen oder zurückgestellten Waren verpflichtet, eine ausreichende Stichprobe der zurückgestellten oder nicht angenommenen Produkte bis zur Klärung allfälliger Mängel zur Überprüfung bereitzuhalten.

Art. 10 Haftung und Schadenersatz

Allfällige Haftungsausschlüsse oder -einschränkungen des Lieferanten sind unwirksam. Bei Mängeln oder Garantiefällen stehen HI-TECH for Gamers mindestens die gesetzlichen Rechte zu, darüber hinausgehende vereinbarte Garantien bleiben unberührt.

Der Lieferant haftet nach diesen Bedingungen und den gesetzlichen Vorschriften weiter insbesondere für Vorsatz und jede Art von Fahrlässigkeit, einschließlich seiner Vertreter, Beauftragten, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen. Die Haftung kann nicht summenmäßig beschränkt werden.

Art. 11 Produkthaftung

Soweit der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, HI-TECH for Gamers von Schadenersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen.

Im Rahmen dieser Haftung ist der Lieferant auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen gemäß Auftragsrecht sowie gemäß Deliktsrecht zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von HI-TECH for Gamers durchgeführten Rückrufmaßnahme ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahme wird HI-TECH for Gamers den Lieferanten – soweit möglich und zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Unberührt bleiben sonstige gesetzliche Ansprüche.

Art. 12 Gefahrtragung

Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Lieferanten, der Gefahrenübergang erfolgt wenn die Ware am vereinbarten Bestimmungsort an HI-TECH for Gamers übergeben und von HI-TECH for Gamers angenommen worden ist. Ist kein Bestimmungsort vereinbart, so erfolgt der Gefahrenübergang mit Übergabe und Übernahme der Ware am Sitz von HI-TECH for Gamers.

Der Lieferant trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware bis zum Zeitpunkt der Übergabe und Übernahme.

Art. 13 Rechnung - Zahlung

Rechnungen sind nach vollständiger mängelfreier Lieferung unter Angabe sämtlicher nach geltendem Recht erforderlichen Pflichtangaben einzureichen. Die USt/MwSt ist gesondert auszuweisen. Rechnungen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, können von HI-TECH for Gamers zurückgewiesen werden und sind nicht fällig.

Zahlungen erfolgen, soweit keine anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen worden sind, innerhalb von 14 Tagen mit 3% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto. Die Zahlungs- und Skontofrist läuft ab Rechnungseingang, jedoch nicht vor mängelfreier Vertragserfüllung. Die Zahlung ist rechtzeitig erfolgt, wenn HI-TECH for Gamers die Bank an dem letzten Tag der Frist folgenden Zahlungslauf zur Zahlung angewiesen hat.

Ohne die schriftliche, gesonderte Genehmigung von HI-TECH for Gamers darf der Lieferant weder die Lieferverpflichtung noch den Zahlungsanspruch aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf Dritte übertragen, abtreten oder verpfänden.

Art. 14 Geheimhaltung - Datenschutz

Dem Lieferanten von HI-TECH for Gamers zur Verfügung gestellte Unterlagen und Muster sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von HI-TECH for Gamers nicht an Dritte weitergegeben werden. HI-TECH for Gamers behält sich vor, die Unterlagen jederzeit zurückzuverlangen, wenn der Lieferant gegen solche Pflichten verstößt. Ein solcher Vertrauensbruch berechtigt HI-TECH for Gamers auch zum Rücktritt von noch nicht beidseitig erfüllten Verträgen.

Art. 15 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen HI-TECH for Gamers und dem Lieferanten wird der Gerichtsstand in 4050 Traun vereinbart. Es gilt für dieses Vertragsverhältnis materielles österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.